Mitgliedschaft
Gemäss § 3 Statuten des Advokatenvereins Zug kann jede natürliche Person Mitglied werden, die aufgrund des zugerischen Anwaltsgesetzes zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes berechtigt ist und den Beruf in einem Anwaltsbüro im Kanton Zug selbständig ausübt.
Die Statuten des Advokatenvereins des Kantons Zug stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung.