Praktikum
Voraussetzung für die Zulassung zur Anwaltsprüfung im Kanton Zug ist ein Praktikum von mindestens einem Jahr in der Schweiz, davon 6 Monate im Kanton Zug.
Sechs Monate des Praktikums sind unter der Aufsicht einer in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes oder in der Rechtspflege zu absolvieren. Im Übrigen genügt die Aufsicht einer Person mit Anwaltspatent.
(Merkblatt zur Anwaltsprüfung, September 2019)
Weitere Informationen zur Anwaltsprüfung im Kanton Zug finden Sie auf der Website der Anwaltsprüfungskommission des Kantons Zug.